Was Sie über den Basiszinssatz wissen sollten

Der Basiszinssatz wird halbjährlich von der deutschen Bundesbank festgelegt. Der Wert ist im Forderungsmanagement insbesondere im Hinblick auf die Verzugszinsen von Interesse, weil sich diese nach ihm richten. Wie der Basiszinssatz ermittelt wird, welche Gesetzesgrundlage für Verzugszinsen gilt und wofür sie anfallen, erklären wir in diesem Blogbeitrag.

Euromünze und Noten mit EZB Würfeln: Die EZB schafft die Grundlage für den Basiszinssatz

Verzugszinsen sind im Inkasso und Forderungsmanagement eine ganz maßgebliche Größe, denn sie laufen über die gesamte Zeitspanne, in der sich eine Forderungssache in der Realisierung befindet. Mit rund 5% über dem jeweils geltenden Basiszinssatz stellen sie den Schaden, den ein Verzug bedeutet, fair und nachvollziehbar dar. Jedoch existieren Verzugszinsen und Basiszinssatz nicht im luftleeren Raum, sondern folgen festen Regularien.

Die Rolle der EZB

Wer die Höhe der Verzugszinsen bis zu ihrem Ursprung zurückverfolgen will, stößt irgendwann auf die Europäische Zentralbank, kurz EZB. Denn auch wenn es die Bundesbank ist, die den Basiszinssatz, nach dem sich der Verzugszins richtet, bekanntgibt, so ist es schlussendlich die EZB, die für die jeweilige Bezugsgröße dieses Basiszinssatzes sorgt. Man könnte auch vereinfacht sagen: Von der Bezugsgröße, die die EZB ausgibt, hängen alle weiteren Zinssätze ab.

Stellt sich die Frage, was denn nun diese Bezugsgröße genau ist. Und die Antwort fällt tatsächlich recht kompliziert aus. Denn es handelt sich dabei um den Zinssatz für die jüngste Refinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahres. Es gilt also: Der Zinssatz, der für eine Refinanzierungsoperation jeweils am 31. Dezember und am 30. Juni eines Jahres von der EZB zugrunde gelegt wurde als Leitzins für das folgende Halbjahr, immer ab dem 01. Januar und dem 01. Juli.

Hauptrefinanzierungsoperation

Damit bleibt die wichtigste Kernfrage, was denn nun eigentlich eine Hauptrefinanzierungsoperation ist. Was tut die EZB dabei denn nun tatsächlich?

Die EZB führt praktisch unentwegt Hauptrefinanzierungsoperationen durch, denn Sie verleiht Zentralbankgeld an Banken, die diese Darlehen ihrerseits mittels Wertpapieren absichern. Der praktische Ablauf sieht also schematisch wie folgt aus:

  1. Ein Bankkunde beantragt und bekommt einen Kredit bei seiner Bank
  2. Daraus entsteht bei der Bank ein Refinanzierungsbedarf, weil sie für weitere Kreditvergaben neues Geld benötigt
  3. Die Bank tauscht das Wertpapier aus der Kreditvergabe bei der Zentralbank gegen Zentralbankgeld, das zur Vergabe neuer Kredite genutzt wird
  4. Die EZB verlangt für diese Operation, nämlich das Hauptrefinanzierungsgeschäft (=Wertpapier gegen Zentralbankgeld) Zinsen
  5. Der hier festgelegte Zinssatz ist der ausschlaggebende Faktor für die weitere Zinsberechnung aller anhänglichen Folgegeschäfte

Mit dem Zins, den die EZB bei Hauptrefinanzierungsgeschäften veranschlagt, beeinflusst sie alle folgenden verzinslichen Geschäfte: Steigt der EZB-Zins, steigen die Kredit- und Einlagezinsen, fällt er, hat das den umgekehrten Effekt.

Gesetzliche Grundlage & Zinsrechnung

Die Höhe des Basiszinssatzes ist in §247 Abs. 1 BGB geregelt, wo es heißt:

(1) Der Basiszinssatz beträgt 3,62 Prozent. (2) Er verändert sich zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres um die Prozentpunkte, um welche die Bezugsgröße seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes gestiegen oder gefallen ist. (3) Bezugsgröße ist der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahrs.

Ändert sich die Bezugsgröße also bspw. um +1%, weil der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der EZB von 0% auf 1% ansteigt, so liegt der Basiszinssatz bei rund 4,62%. Geht es in die andere Richtung und die Bezugsgröße fällt, sinkt auch der Basiszinssatz.

Der Basiszins ist wiederum die Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen, im einschlägigen Paragraphen 288 BGB heißt es: Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Derzeit* liegt der Basiszinssatz bei -0,88%, was einen Verzugszinssatz von 4,12% ergibt.

*Stand: Januar 2018

Veröffentlicht unter Gläubigerservice
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (No Ratings Yet)
Loading...

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*