Verzugszinsen berechnen

Die Verzugszinsen berechnen sich nach dem jeweils geltenden Basiszinssatz. Sie liegen – das ist gesetzlich so vorgesehen – immer 5% darüber, und der Basiszinssatz wiederum wird im halbjährlichen Turnus von der Deutschen Bundesbank festgelegt. Soweit die graue Theorie. Doch wie funktioniert die Zinsrechnung in der Praxis? Ab wann beginnen die Verzugszinsen zu laufen? Und wofür fallen sie nun eigentlich an? Fragen, die wir in diesem Blogbeitrag einmal genauer unter die Lupe nehmen wollen.

Rechenschieber: Verzugszinsen berechnen

Im Inkasso spielen Verzugszinsen nämlich durchaus eine wichtige Rolle. Das liegt einerseits daran, dass sie als dynamische Position in jeder Forderungsaufstellung bzw. Inkassomahnung auftauchen und das liegt andererseits daran, dass Verzugszinsen zu berechnen ganz einfach zu den Brot und Butter Aufgaben im Forderungsmanagement gehört. Besonders wichtig: Es muss immer korrekt und absolut transparent zugehen!

Wann Verzugszinsen zu laufen beginnen

Im Grund genommen liegt die Antwort auf die Frage, wann Verzugszinsen zu laufen beginnen, schon im Wort selbst; nämlich dann, wenn ein Zahlungsverzug eingetreten ist. Das ist zwar die korrekte Antwort, aber leider auch eine ausgesprochen schwammige, denn sie führt unweigerlich zur nächsten Frage: Wann tritt der Verzug ein?

Darauf gibt es mehrere Antworten. Denn in Verzug ist eine Zahlung, sobald eines der folgenden Szenarien eintritt:

  • das auf der Rechnung genannte Zahlungsziel wurde verfehlt
  • die Forderungsangelegenheit wurde über eine Mahnung in Verzug gesetzt
  • der gesetzliche „automatische“ Zahlungsverzug von 30 Tagen greift

Sobald also eine oder auch alle dieser drei Voraussetzungen erfüllt sind, ist eine Zahlung in Verzug und dann laufen auch sofort die Verzugszinsen – und zwar tagesgenau!

Zinsrechnung in der Praxis

Verzugszinsen berechnen sich in der Praxis im Grund genauso, wie alle anderen Zinsen. Sie fallen in einer bestimmten Höhe, eben 5% über dem Basiszinssatz, auf Grundlage der offenen Forderung an. Zusätzlich kommt dann noch der Faktor der Laufzeit dazu, denn die Verzugszinsen werden exakt berechnet.

Ein Beispiel:

Kunde K kauft am 30. Oktober bei Unternehmen U Weihnachtsgeschenke für 500 EUR. Das Zahlungsziel dafür ist auf den 17. November festgelegt, das Kunde K aber verfehlt: Er zahlt nicht. Nun beginnen die Verzugszinsen ab dem 18. November zu laufen, und zwar nach dem aktuellen Basiszinssatz* mit einem Prozentsatz von 4,12% p.a. Diese Zinsen laufen so lange, bis die Forderung bezahlt ist.

Unternehmen U steigt in ein betriebliches Mahnwesen ein und verschickt eine Zahlungserinnerung an Kunden K, die dieser aber ignoriert. Die Angelegenheit wird an ein Inkasso Büro übergeben und ein professionelles Forderungsmanagement wird durchgeführt. Schließlich lässt sich die Sache aus Welt schaffen und Kunde K bezahlt schließlich am 28. Februar des darauffolgenden Jahres. Wie hoch sind die Verzugszinsen, die zwischen dem 18. November und dem 28. Februar angefallen sind?

Das lässt sich ganz leicht berechnen: 4,12 Prozent von 500 EUR entsprechen 20,60 EUR, die jedoch für ein ganzes Jahr angefallen wären. Kunde K war aber kein ganzes Jahr in Verzug, sondern lediglich 103 Tage. Somit fallen auch nur für diesen Zeitraum Verzugszinsen an. Nun muss man wissen, dass das Zinsjahr, anders als das Kalenderjahr, nur 360 Tage hat. Somit bedeuten die 20,60 EUR Verzugszinsen aus 500 EUR Hauptforderung für ein Jahr genau 0,057 EUR pro Tag, also knapp 6 Cent. Und dieser Tageswert ist nun für 103 Tage angefallen, den Zeitraum also, den der Kunde in Verzug war. Multipliziert man 0,057 EUR mit 103 Tagen, ergeben sich demnach Verzugszinsen i.H.v. 5,89 EUR

Verzugszinsen sind Verzugsschaden

Verzugszinsen sind – genau wie Mahnkosten, Inkassogebühren und Kosten für den Mahnbescheid auch – ein sog. Verzugsschaden. Eine Position also, die überhaupt nur dadurch entsteht, dass Schuldner in Verzug geraten und eben nicht fristgerecht zahlen. Der Unterschied liegt jedoch darin, dass alle anderen Positionen, die im Rahmen eines Forderungsmanagements dazukommen Auslagen und Gebühren sind, die in der verlängerten Wertschöpfungskette angefallen sind. Verzugszinsen sind demgegenüber eine Form der Kompensation.

Veröffentlicht unter Gläubigerservice
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