Schuldtitel erwirken – wie geht das?

Schuldtitel – das können ganz unterschiedliche gerichtliche Dokumente sein: Urteile, Vergleiche oder Vollstreckungsbescheide tragen bspw. allesamt das Prädikat „Schuldtitel“. Die Wege zum jeweiligen Titel unterscheiden sich dafür umso deutlicher. Wie genau sich Schuldtitel erwirken lassen, welchen Vorteil Gläubiger aus der Titulierung ziehen, und was es zum Thema Titelverkauf zu beachten gibt, erklären wir in diesem Blogbeitrag.

Wie lassen sich Schuldtitel erwirken

Einen Schuldtitel erwirken funktioniert nicht einfach so, aus dem Blauen heraus. Vielmehr markiert die Titulierung einer Forderungsangelegenheit einen echten Meilenstein im Forderungsmanagement. Denn bei der Schuldtitelerwirkung geht es immer darum, einen Anspruch quasi final abzusichern und die umfangreichen Zugriffsmöglichkeiten in der Zwangsvollstreckung zu nutzen. Die Titulierung steht entsprechend nicht am Anfang der Realisierungsarbeit, ihr gehen mehrere Schritte voran:

  • betriebliches/privates Mahnverfahren
  • vorgerichtliches Inkasso
  • gerichtliches Mahnverfahren bzw. streitgerichtliches Klageverfahren
  • Titulierung selbst
  • dann: Zwangsvollstreckung, Bonitätsmonitoring und Titelüberwachung

Verschiedene Wege führen zu Erfolg

Das Schuldtitel Erwirken kann über unterschiedliche Wege funktionieren. Denn Schuldtitel ist nicht gleich Schuldtitel. Jedoch haben sie alle dieselbe Wirkung! Drei der gängigsten Wege zum Schuldtitel skizzieren wir hier exemplarisch.

Urteil

Ein Urteil steht am Ende eines streitgerichtlichen Klageverfahrens, wenn sich die Parteien nicht vergleichen. Dann entscheidet ein Richter, wer was an wen in einer Forderungssache zu bezahlen hat. Jedoch bedeutet das Urteil allein noch nicht, dass die zur Zahlung verurteilte Seite ihrer Verpflichtung auch tatsächlich nachkommt. Nachdem ein Urteil aber einen Titel darstellt, steht die Zwangsvollstreckung zur Verfügung, und der Anspruch lässt sich so in bare Münze umwandeln.

Gerichtlicher Vergleich

Einigen sich die Parteien in einem Klageverfahren gütlich, ohne dass ein Urteil gefällt wird, nennt man das einen gerichtlichen Vergleich. Das gerichtlicher ist hier besonders wichtig, denn ein außergerichtlicher Vergleich gilt nicht als Titel, und zwar selbst dann, wenn er im Rahmen eines privaten Schlichtungsverfahrens zustande kommt! Bei Titel gilt: Nur wenn ein Gericht involviert ist, ist das Stück Papier rechtsverbindlich und tatsächlich eine Urkunde! Und das bedeutet, dass die Forderung nicht abgesichert ist, die Zwangsvollstreckung nicht infrage kommt und die Schuldnerseite die Sache theoretisch weiter ignorieren könnte. Daher gilt: Immer auf einen wirklichen gerichtlichen Vergleich bestehen!

Vollstreckungsbescheid

Ein Schuldtitel lässt sich zudem vergleichsweise bequem über ein gerichtliches Mahnverfahren erwirken. Denn Gläubiger bzw. deren Bevollmächtigte können für jede Forderung, die in Verzug ist, direkt in ein gerichtliches Mahnverfahren einsteigen, sprich den Mahnbescheid beantragen. Ein vorgeschaltetes Mahnwesen, ob nun betrieblich oder im Inkasso, ist gesetzlich nicht vorgeschrieben! Dennoch sind beide Instanzen freilich sinnvoll, um die Möglichkeiten einer gütlichen Einigung nicht ungenutzt zu lassen.

Zum Schuldtitel führen mehrere Wege

Für das gerichtliche Mahnverfahren sieht der Gesetzgeber ein zweistufiges System aus Mahn- und Vollstreckungsbescheid vor. Beide Bescheide gehen der Gegenseite (dem Antragsgegner) in amtlicher Zustellung zu, und sie hat jeweils 14 Tage Zeit, dagegen Widerspruch einzulegen. Dann bliebe nur der Weg über das streitgerichtliche Klageverfahren. Erfolgt dagegen kein Einspruch, gilt der Vollstreckungsbescheid als vollwertiger Titel mit allen Konsequenzen für die Chancenverwertung in der Zwangsvollstreckung.

Titulierung und Vollstreckung

Was aber nutzt der ganze Aufwand mit dem Schuldtitel Erwirken? Wozu das Ganze?

Schuldtitel erfüllen zwei ganz zentrale Funktionen im Forderungsmanagement. Erstens sichern sie Forderungssachen für mindestens 30 Jahre ab, und zweitens eröffnen sie erst das weite Feld der Zugriffsoptionen in der Zwangsvollstreckung. Das bedeutet unterm Strich nichts anderes, als das Gläubiger, die Schuldtitel erwirkt haben (auf welchem Wege auch immer) ihr Interesse an der Forderung so deutlich bekunden, dass der Staat ihnen die Instrumentarien der rechtsstaatlichen Gewalt, sprich des Zwingens zur Zahlung, an die Hand gibt. Und zwar in Form unterschiedlicher Pfändungsmaßnahmen und auch des Auftrages an den Gerichtsvollzieher. Kurz: Wer auf Titulierung setzt, hat das Gesetz immer auf seiner Seite!

Exkurs: Titelverkauf

Titelerwirkung, Vollstreckung und Realisierung sind trotzdem immer noch drei Paar Schuhe. Wer nicht über die volle Distanz gehen will bzw. die Kosten für die Vollstreckung scheut (Gerichtsvollzieher und Gerichte arbeiten nicht kostenlos), dem bieten sich mehrere Optionen, wie er mit seinem Titel umgehen kann. Beim Titelverkauf werden der Titel und damit der Forderungsanspruch komplett auf einen anderen übertragen. Der Ursprungsgläubiger erhält dafür einen Kaufpreis, der aber immer deutlich unter dem nominalen Titelwert liegt.

Alternative Titelverkauf

Die Alternative dazu stellt ein Titelsplitting dar. Dann kümmert sich ein spezialisierter Dienstleister um die komplette Titelarbeit und übernimmt außerdem das Bonitätsmonitoring. Der Dienstleister trägt auch sämtliche Kosten, erhält dafür aber bei Erfolg rund die Hälfte des titulierten Nominalwertes. Bei dieser Option bekommen Gläubiger zwar nur dann Geld, wenn die Zwangsvollstreckung erfolgreich verläuft , dafür aber mehr als beim Titelverkauf und sie haben selbst keine Kosten zu tragen.

Welche Variante hier für wen sinnvoller ist, ist immer eine individuelle Entscheidung.

Veröffentlicht unter Forderungsmanagement
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