Inkasso Zulassung: So erkennen Sie seriöse Dienstleister

Kann man einfach losziehen, offene Rechnungen bei Schuldnern eintreiben und sich dann Inkassodienstleister nennen? Oder gehört womöglich doch mehr dazu, im Forderungsmanagement tätig zu sein? Selbstverständlich, denn unter anderem braucht man eine spezielle Inkasso Zulassung, um sich überhaupt in diesem Feld betätigen zu dürfen. Welche Kriterien Inkassodienstleister erfüllen müssen und wie Mandanten seriöse Anbieter von schwarzen Schafen unterscheiden können, erklären wir in diesem Blogbeitrag.

Thumps up: Inkasso Zulassung erteilt

Voraussetzungen

Um Inkasso Dienstleistungen erbringen zu dürfen, benötigt man eine Inkasso Zulassung durch den Präsidenten des zuständigen Landgerichts. Damit man diese erhält, müssen neben dem Mindestalter von 25 Jahren auch gewisse weitere Voraussetzungen gegeben sein. Dazu zählen Kriterien wie die Zuverlässigkeit und die erforderliche Sachkunde.

Zuverlässigkeit beweisen

Kein Wunder, dass Zuverlässigkeit der zentrale Wert ist, wenn es darum geht, die Erlaubnis zu bekommen, offene Posten Dritter geltend zu machen. Schließlich geht es hier um fremdes Geld, das einem nicht gehört. Diese Zuverlässigkeit wird für die Inkasso Zulassung auf Grundlage der folgenden beiden Kriterien festgestellt:

  • Keine Straffälligkeiten: Wer die Inkasso Zulassung will, darf in den vorangegangenen 5 Jahren nicht wegen einer Straftat verurteilt worden sein.
  • Geordnete Vermögensverhältnisse: Auch die eigenen Finanzen müssen potenzielle Inkasso Unternehmer im Griff haben: Die Erfassung in einem Schuldnerverzeichnis oder ein laufendes Insolvenzverfahren sind absolute K.O.-Kriterien!

Sachkunde nachweisen

Nur wer über die erforderliche Sachkenntnis verfügt, kann die Inkasso Zulassung erlangen. Dazu gehören umfassende Kenntnisse des Bürgerlichen Rechts, im Handelsrecht und auch in Sachen Zivilverfahrensrecht. Ohne diese Kenntnisse würden potenzielle Inkasso Unternehmer den Anforderungen schlicht nicht gewachsen sein. Denn die seriöse Arbeit an offenen Posten in der Realisierung bedeutet zu großen Teilen, sich mit dem rechtsstaatlichen Apparat zu befassen. Welche Angaben gehören in eine echte Inkassomahnung? Welche Gebühren dürfen wann von wem verlangt werden? Wann beginnen Fristen zu laufen, und wann enden sie? Welche Möglichkeiten in der Verfolgung stehen überhaupt zur Verfügung und wann muss man sich womit an wen wenden? Welches Mahngericht ist zuständig? An Fragen mangelt es im bürokratischen Labyrinth wirklich nicht. Umso wichtiger ist die Sachkunde, denn nur dann finden sich Dienstleister im Forderungsmanagement im eigenen Metier auch zurecht und können offene Posten ordentlich bearbeiten.

Die Sachkunde muss vor der Zulassung als Inkassodienstleister nachgewiesen werden. Hier dienen Zeugnisse als entsprechende Urkunden. Klassische Lebensläufe im Inkasso sind damit alle Berufe, die sich mit dem Rechtsstaat befassen, bspw. Rechtsanwaltsfachangestellte, Steuerfachangestellte aber auch akademische Laufbahnen mit juristischem Hintergrund.

Ablauf

Der Antrag auf die Zulassung wird beim zuständigen Amtsgericht gestellt. Dieses leitet den Antrag an den Präsidenten des Landgerichts weiter, der den Antrag zusammen mit den Nachweisen zur Zuverlässigkeit und zur Sachkunde überprüft und dann eine Inkasso Zulassung erteilt. Daraufhin wird das Inkasso Büro auch in das Rechtsdienstleistungsregister eingetragen. Die Inkassotätigkeit muss dann innerhalb von drei Monaten aufgenommen werden, da die Zulassung sonst wieder verfällt.

Der Weg zur Inkasso Zulassung ist also alles andere als leicht. Dazu kommt, dass diese Zulassung dem Inkasso Büro jederzeit wieder entzogen werden kann, wenn eine ernsthafte Beschwerde gegen den Dienstleister beim zuständigen Landgericht eingeht. Deshalb wird sich ein seriöser Inkassodienstleister davor hüten, mit dubiosen Mitteln gegen Schuldner vorzugehen.

Daran erkennen Sie seriöse Inkasso Büros

Wer sich unsicher ist, ob der Inkassodienstleister seiner Wahl seriös arbeitet, kann sich zu allererst auf dessen Internetseite informieren. Schon die grundsätzlichen Formulierungen, aber auch der Auftritt an sich vermitteln einen ordentlichen ersten Eindruck, mit wem man es zu tun hat. Zusätzlich gilt: Jeder seriöse Dienstleister im Forderungsmanagement wird ein Impressum angeben und in diesem auch auf seine Zulassung hinweisen.

Daneben dient auch die Mitgliedschaft des Unternehmens in den beiden Bundesverbänden BDIU und BFI&F als Kriterium, um die Seriosität einzuschätzen. Denn beide Verbände haben strenge Aufnahmekriterien und nehmen nur Unternehmen auf, die absolut seriös und zuverlässig arbeiten.

Veröffentlicht unter Juristisches
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