Forderung verkaufen, wie geht das?

Wer eine Forderung verkaufen möchte, braucht einen entsprechenden Forderungsankäufer. Das können Inkassounternehmen oder auch Rechtsanwaltskanzleien sein. Der Ankaufspreis für eine offene Forderung wird jedoch immer deutlich unter ihrem Nennwert liegen, sodass die Entscheidung für den Forderungsverkauf stets wohl überlegt sein sollte. Welche Preise sich wann erzielen lassen, welche Modelle es im Forderungskauf überhaupt gibt und welche Alternativen im professionellen Forderungsmanagement bereitstehen, erklären wir in diesem Blogbeitrag.

Forderung verkaufen: Hand mit Bargeld

Der Forderungskauf lässt sich dabei in zwei große Unterkategorien aufteilen:

  1. Echtes Factoring ist eine waschechte Finanzierungsleistung und bedeutet, alle Posten (zahlungsgestörte und nicht zahlungsgestörte) sofort an einen Dienstleister, einen sog. Factor, weiterzugeben, der dafür garantiert, dass alle Forderungen pünktlich bezahlt werden, dafür aber ein Disagio nimmt, und zwar über den gesamten Umsatz.
  2. Unechtes Factoring oder eben Forderungskauf konzentriert sich dagegen ausschließlich auf Posten, die tatsächlich zahlungsgestört sind und kauft diese Posten dann zu einem bestimmten Preis an.

Preisvorstellungen

Factoringunternehmen und Forderungskäufer betreiben nach der Übernahme der Forderung die Realisierung im eigenen Sinne. Sie werden Forderungsinhaber und setzten die Forderung im Eigeninteresse durch. Das bedeutet zugleich, dass sie von der Differenz zwischen Ankaufspreis und Nominalwert leben. Entsprechend kann ein Ankaufspreis logischerweise nicht dem Nennwert entsprechen.

Wie hoch der Ankaufspreis tatsächlich ausfällt, hängt von mehreren Faktoren ab. Bspw. dem Alter der Forderung, dem Schuldner selbst, der Datenqualität (ist die Adresse aktuell?) der Höhe der Forderung und natürlich der Frage, ob es sich um eine einzelne Forderung handelt oder um ein ganzes Portfolio offener Posten.

Modelle im Forderungskauf

Denn neben der ganz grundsätzlichen Unterscheidung in echtes und unechtes Factoring, steht auch immer die Frage nach der Größe des Portfolios im Raum, wenn es darum geht, eine Forderung zu verkaufen. Preise für mehrere Posten werden nämlich bei den Dienstleistern natürlich nicht geraten, sondern ergeben sich aus mehreren Bewertungskriterien. Fragen nach der Schuldnerbonität, den Lebensumständen des Schuldners, seinem Arbeitgeber etc. stehen hier automatisch im Fokus und beeinflussen damit die Bewertung und den Ankaufspreis ganz maßgeblich. Das Thema Portfoliobewertung ist damit das Zentrale in Sachen Forderung verkaufen

Der Gesamtablauf eines Forderungskaufs (im unechten Factoring) ist relativ einfach. Nach Übermittlung des Portfolios erfolgen eine Bewertung und ein Ankaufsangebot. Dann wird ggf. noch nachverhandelt, und schließlich wird das Portfolio auf den Forderungskäufer überschrieben. Der Ursprungsgläubiger erhält den vereinbarten Preis und ist die Forderungen damit los. Danach beginnt die Realisierungsarbeit, jedoch hat der Verkäufer damit nichts mehr zu schaffen.

Alternative Inkasso

Als Alternative zum Forderungskauf bietet sich klassisches Inkasso an. Dabei behalten Gläubiger alle Rechte an der zahlungsgestörten Forderungsangelegenheit und erhalten im Erfolgsfall nicht nur einen Anteil, sondern die komplette Forderung. Jedoch kann das – je nach Verlauf der Realisierungsarbeit – manchmal etwas länger dauern.

Nach der Forderungsübergabe verschickt der Inkassodienstleister zwei Inkassomahnungen, führt ein telefonisches Mediativinkasso durch und kümmert sich ggf. um den zusätzlichen Versand einer Rechtsanwaltsmahnung, sollte dies vom Mandanten gewünscht sein. Diese vier Maßnahmen bilden den vorgerichtlichen Abschnitt im gesamten Inkassoablauf ab. Sollten sie keinen Erfolg haben, steht die Frage nach dem Einstieg in ein gerichtliches Mahnverfahren im Raum. Das ist dann der zweite Abschnitt im Ablauf und besteht aus zwei Teilen, nämlich dem Mahn- und dem Vollstreckungsbescheid. Letzterer ist dabei ein vollwertiger Titel und damit vergleichbar mit einem Gerichtsurteil, einem gerichtlichen Vergleich oder einem Kostenfestsetzungsbeschluss. Und als Titel ist er vor allem mindestens 30 Jahre gültig und sichert die Forderung genauso lange ab.

Hinzu kommt noch die Vollstreckungsfähigkeit des Titels, denn für titulierte Forderungen steht das Instrumentarium der Zwangsvollstreckung zur Verfügung. D.h. Aufträge an den Gerichtsvollzieher und unterschiedliche Pfändungsmaßnahmen sind dann möglich. Entsprechend bildet die Zwangsvollstreckung auch den dritten Teilabschnitt. Ihm folgt dann im Bedarfsfall die Titelüberwachung samt Bonitätsmonitoring. Damit lassen sich Zugriffsoptionen in der strategischen Realisierungsarbeit erkennen und nutzen.

All diese Schritte führen Forderungskäufer letztendlich genauso aus. Nur dass sie die Realisierungssumme behalten, statt sie weiterzuleiten. Denn über den Forderungskauf sind sie ja selbst zum Forderungsinhaber geworden. Welche Lösung sich wann für wen lohnt, hängt jedoch von ganz individuellen Beweggründen im Forderungsmanagement ab.

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